Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen Eventverleih SH (nachfolgend "Vermieter") und dem Kunden (nachfolgend "Mieter") über die Vermietung von Eventequipment.
§2 Vertragsabschluss
Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Vermieters zustande. Angebote des Vermieters sind freibleibend.
Buchungen über die Website gelten erst als bestätigt, wenn der Vermieter eine Auftragsbestätigung per E-Mail versendet hat. Die automatische Bestellbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Mietvertrages dar.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Von der Schriftform kann nur schriftlich abgewichen werden.
§3 Mietdauer
Die Mietdauer beträgt, sofern nicht anders vereinbart, bis zu 4 Tage, bis zu 1 Woche, bis zu 2 Wochen oder bis zu 1 Monat. Eine Verlängerung ist nach Absprache möglich.
§4 Mietpreise
Die angegebenen Mietpreise gelten für den vereinbarten Zeitraum. Zusätzliche Leistungen wie Lieferung, Aufbau und Abbau werden gesondert berechnet.
Der Vermieter behält sich vor, Preise anzupassen, wenn sich die wirtschaftlichen Bedingungen erheblich ändern. Der Mieter wird in diesem Fall informiert.
§5 Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis ist vor Übergabe des Mietobjekts fällig. Der Vermieter behält sich vor, eine Anzahlung zu verlangen.
Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsbruch oder Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und das Mietobjekt zurückzufordern.
Stornierungsbedingungen Der Mieter kann den Vertrag vor Mietbeginn schriftlich stornieren. Es gelten folgende Stornogebühren:
- bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises (Dienstleistungen wie Lieferung und Aufbau werden nicht berechnet)
- 29 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises (Dienstleistungen wie Lieferung und Aufbau werden nicht berechnet)
- 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 75 % des Mietpreises (Dienstleistungen wie Lieferung und Aufbau werden nicht berechnet)
- weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises und der gebuchten Dienstleistungen
§6 Lieferung und Abholung
Für die Lieferung und Abholung des Mietobjekts wird jeweils ein Zeitfenster von einer Stunde angegeben. Der Vermieter kann die Einhaltung dieses Zeitfensters jedoch nicht garantieren. Es kann zu Verzögerungen kommen, über die der Mieter rechtzeitig informiert wird.
Der Mieter ist verpflichtet, bei der Abholung des Mietobjekts pünktlich im vereinbarten Zeitfenster zu erscheinen. Bei Verspätungen des Mieters, die nicht im Voraus mitgeteilt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, eine Wartezeit mit 45 € brutto pro Stunde in Rechnung zu stellen.
Die Lieferung erfolgt bis zu 20 Meter vom Entladeort und nur ebenerdig. Der Lieferort muss frei zugänglich sein und ausreichend Platz für das Material bieten. Ist dies nicht der Fall, kann ein Mehraufwand mit 45 € brutto pro Stunde berechnet werden.
Sofern nicht anders vereinbart, bleibt das Verpackungsmaterial beim Mieter. Bei Abholung muss das Mietobjekt am vereinbarten Ort bereitstehen und in derselben Weise verpackt sein wie bei der Lieferung. Mehraufwand für das Verpacken oder den Transport wird mit 45 € brutto pro Stunde berechnet.
Entsteht dem Vermieter zusätzlicher Mehraufwand oder Verzögerungen, die nicht vom Vermieter zu vertreten sind, kann dieser ebenfalls mit 45 € brutto pro Stunde in Rechnung gestellt werden.
Der Vermieter ist berechtigt, Aufträge ganz oder teilweise an Dritte zu vergeben. Zelte werden in der Regel von einem Partnerunternehmen aufgebaut.
§7 Übergabe und Rückgabe
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand zu übernehmen und ebenso zurückzugeben. Schäden oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung, Veränderung oder den Verlust des Mietobjekts unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Der Mieter haftet für alle Schäden während der Mietzeit zusätzlich zum Mietpreis.
Sofern nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart, ist die Endreinigung nicht im Mietpreis enthalten. In diesem Fall müssen die Mietgegenstände sauber, vollständig und ordnungsgemäß zurückgegeben werden. Andernfalls behält sich der Vermieter das Recht vor, Reinigungskosten gesondert in Rechnung zu stellen.
Bei gemietetem Geschirr müssen Essensreste und Getränkerückstände vollständig entfernt werden. Auch wenn die Endreinigung im Mietpreis enthalten ist, sind grobe Verschmutzungen, die über eine reguläre Reinigung hinausgehen, nicht inbegriffen und können gesondert berechnet werden.
Erforderliche Genehmigungen und behördliche Abnahmen für den Einsatz des Mietobjekts sind vom Mieter auf eigene Kosten einzuholen.
Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu informieren und Strafanzeige zu erstatten.
Wird das Mietobjekt nicht rechtzeitig zurückgegeben oder bei Abholung nicht wie vereinbart bereitgestellt, behält sich der Vermieter das Recht vor, eine zusätzliche Miete für den Verzögerungszeitraum zu berechnen.
Holt der Mieter das Mietobjekt selbst ab, trägt er das Risiko für Transport- und Verladeschäden. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die während des Transports durch den Mieter entstehen.
§8 Haftung
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer am Mietobjekt entstehen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Gebrauch des Mietobjekts entstehen, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
§9 Höhere Gewalt
Der Vermieter haftet nicht für Lieferverzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Anordnungen) verursacht werden.
§10 Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind sofort bei Übergabe zu melden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
§11 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Mieters werden ausschließlich zur Abwicklung des Mietverhältnisses verwendet.
§12 Bildrechte
Der Vermieter behält sich das Recht vor, während der Belieferung und des Aufbaus von Veranstaltungen Fotos des aufgebauten Equipments zu machen und diese für eigene Werbezwecke (z.B. auf der Website oder in sozialen Medien) zu verwenden. Personenbezogene Daten oder erkennbare Personen werden dabei nicht ohne separate Einwilligung abgebildet.
Der Mieter kann der Nutzung von Fotos für Werbezwecke ausdrücklich schriftlich vorab widersprechen.
§13 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
§14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.